Honorar

Private Versicherungen und Zusatzversicherungen erstatten, je nach Vertrag, einen Teil der Behandlungskosten und einige Medikamente.

Dafür erstelle ich Ihnen gerne eine Rechnung nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

 

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten leider nicht.

Für selbstzahlende Patienten berechne ich ein Honorar von 96€ pro Stunde.

 

TIPP: Kosten, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden, können als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend gemacht werden (s. dazu: Artikel in der Ärztezeitung).