Honorar
Private Versicherungen und Zusatzversicherungen erstatten, je nach Vertrag, einen Teil der Behandlungskosten und einige Medikamente.
Dafür erstelle ich Ihnen gerne eine Rechnung nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Behandlungskosten leider nicht.
Für selbstzahlende Patienten berechne ich ein Honorar von 96€ pro Stunde.
TIPP: Kosten, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden, können als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend gemacht werden.
Terminabsagen oder -verschiebungen:
Ich verstehe, dass im Alltag manchmal unvorhergesehene Dinge passieren können, die dazu führen,
dass Termine kurzfristig abgesagt oder verschoben werden müssen. Das ist völlig in Ordnung!
Um jedoch sicherzustellen, dass ich meine Zeit optimal nutzen und auch anderen Patienten die Möglichkeit geben kann, einen Termin zu erhalten, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir im Idealfall 24 Stunden im Voraus Bescheid geben könnten. Je früher Sie absagen oder um einen neuen Termin bitten, desto besser kann ich planen.
Bei Terminabsagen von weniger als 24 Stunden behalte ich mir vor die Hälfte des Honorar in Rechnung zu stellen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!